OHNE GEHT NICHT MEHR: NUTZEN SIE JETZT MEIN ANGEBOT ZUR ERSTELLUNG EINES ENERGIEAUSWEISES

Seit dem 1. Mai 2014 gilt die neue Energieeinspar-Verordnung (EnEV). Das heißt: jeder, der ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder vermieten möchte, braucht einen Energieausweis!

Schon bei der Besichtigung des Objektes muss dieser den Interessenten vorgezeigt werden, notarielle Beurkundungen oder Mietvertragserstellungen ohne Energieausweis sind nicht mehr möglich. 

Die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises sind objektabhängig und können je nach Verbrauchs-/ oder Bedarfsausweis teuer werden.

Wenn Sie mir Ihre Immobilie zum Verkauf im Alleinauftrag übergeben, übernehme ich selbstverständlich gerne die Kosten zur Energieausweiserstellung für Sie!

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